Da es sich bei der Kreditsumme für ein Baudarlehen um einen sehr hohen Betrag handelt, verlangen die Kreditinstitute zumeist verschiedene Sicherheiten für die Gewährung des Kredits. Je nach Kreditinstitut und Kreditmodell können sich auch diese zu erbringenden Sicherheiten sehr unterschiedlich gestalten. Grundsätzlich dient bei einem Baudarlehen der Wert des Baugrundstücks dem Kreditinstitut als Sicherheit, denn sollte der Kreditnehmer den Zahlungsvereinbarungen aus privaten oder finanziellen Gründen nicht nachkommen können, kann das Kreditinstitut eine Zwangsversteigerung für das Baugrundstück veranlassen und mithilfe von dem Erlös aus der Versteigerung die Kreditsumme tilgen.

Manche Kreditinstitute verlangen für die Gewährung des Baudarlehens die Einsetzung eines Bürgen.

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass das Kreditinstitut für die Gewährung des Baudarlehens die Einsetzung eines Bürgen voraussetzt. Dieser Umstand ist vor allem bei einem finanziell vorbelasteten Kreditnehmer mit einem Schufa-Eintrag sehr oft gegeben. Sollte der Kreditnehmer die Raten für die Rückzahlung des Baudarlehens nicht mehr aufbringen können, so müssen diese von dem Bürgen übernommen werden.

Durch die Einbringung von Eigenkapital können günstige Kreditvereinbarungen entstehen.

Grundsätzlich ist es für einen Kreditnehmer immer von Vorteil, wenn er über ein gewisses Eigenkapital verfügt und daher von einem Kreditinstitut keine Vollfinanzierung für das Bauvorhaben benötigt. Beispielsweise kann ein Bausparvertrag als Eigenkapital dienen, woraus für den Kreditnehmer teilweise zinsvergünstigte Kreditvereinbarungen entstehen können.
 

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